Neue Grundstücke und überarbeitete Bedingungen
Themen:
Meldung vom 12.09.2015
<article>
<p>Seit dem 11. September 2015 bietet die IBA zusätzliche Grundstücke im Fischbeker Heidbrook für Einfamilienhäuser an. Hintergrund ist eine Veränderung des Funktionsplans, bei der Einfamilienhäuser in Reihenhäuser (und umgekehrt) gewandelt wurden.</p>
<p>In diesem Zuge wurden sowohl Exposé als auch Hauskatalog überarbeitet. Neben dem Nahversorger werden im Exposé nun auch ein Drogeriemarkt und eine Bankfiliale explizit erwähnt. Die Verkaufsbedingungen sind deutlich ausführlicher und klarer geworden (z.B.: „Sielbaubeitrag sowie der Sielanschlussbeitrag werden vom Verkäufer getragen.“ / „Der Verkäufer weist vorsorglich daraufhin, dass die Bebaubarkeit des Kaufgegenstandes nicht zugesichert wird.“). Außerdem ist neu, dass der Hausentwurf nun „bis zu 3 Monate nach Abschluss der Reservierung noch geändert werden“ darf.</p>
<p>Im Hauskatalog haben einige Anbieter die Preise deutlich nach oben korrigiert und vereinzelt die energetischen Standards angehoben. Größere Ergänzungen gab es bei den Gestaltungsvorgaben: Die bisher nicht erwähnten Vorgaben zu Lage und Ausrichtung von Haus, Stellplätzen usw. sind nun explizit festgehalten – allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Auch für die Modifikation von Kataloghäusern und für individuelle Architekturentwürfe wurden einige der bestehenden Vorgaben nun als Handreichung aufgenommen.</p>
<footer>Weitere Informationen:
<a href="http://naturverbunden-wohnen.de/angebote/grundstuecksangebote-fischbeker-heidbrook">Naturverbunden Wohnen</a></footer>
</article>
<p>Seit dem 11. September 2015 bietet die IBA zusätzliche Grundstücke im Fischbeker Heidbrook für Einfamilienhäuser an. Hintergrund ist eine Veränderung des Funktionsplans, bei der Einfamilienhäuser in Reihenhäuser (und umgekehrt) gewandelt wurden.</p>
<p>In diesem Zuge wurden sowohl Exposé als auch Hauskatalog überarbeitet. Neben dem Nahversorger werden im Exposé nun auch ein Drogeriemarkt und eine Bankfiliale explizit erwähnt. Die Verkaufsbedingungen sind deutlich ausführlicher und klarer geworden (z.B.: „Sielbaubeitrag sowie der Sielanschlussbeitrag werden vom Verkäufer getragen.“ / „Der Verkäufer weist vorsorglich daraufhin, dass die Bebaubarkeit des Kaufgegenstandes nicht zugesichert wird.“). Außerdem ist neu, dass der Hausentwurf nun „bis zu 3 Monate nach Abschluss der Reservierung noch geändert werden“ darf.</p>
<p>Im Hauskatalog haben einige Anbieter die Preise deutlich nach oben korrigiert und vereinzelt die energetischen Standards angehoben. Größere Ergänzungen gab es bei den Gestaltungsvorgaben: Die bisher nicht erwähnten Vorgaben zu Lage und Ausrichtung von Haus, Stellplätzen usw. sind nun explizit festgehalten – allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Auch für die Modifikation von Kataloghäusern und für individuelle Architekturentwürfe wurden einige der bestehenden Vorgaben nun als Handreichung aufgenommen.</p>
<footer>Weitere Informationen:
<a href="http://naturverbunden-wohnen.de/angebote/grundstuecksangebote-fischbeker-heidbrook">Naturverbunden Wohnen</a></footer>
</article>
Neuere Meldungen zum Thema Vermarktung:
Anmelden oder Registrieren, um zu kommentieren.
Kommentare und Ergänzungen
Exposé
- Explizite Erwähnung von Drogeriemarkt und Bankfiliale
Grundstücke:
- Fallen weg: E02, E07, E11 (jetzt Reihenhäuser)
- Neu: E51-E57 (vorher Reihenhäuser)
- Grundstücke ab einer Fläche von 600m² dürfen nun generell auch mit einem Doppelhaus bebaut werden, es gilt dann jedoch ein anderer Kaufpreis.
Vorgehen:
- Nach Reservierungsvereinbarung gibt es nun „ein Zeitfenster von 3 Monaten, um sich bindend für einen Hausentwurf zu entscheiden“
Verkaufsbedingungen: deutlich ausführlicher und klarer; u.a.:
- „Sielbaubeitrag sowie der Sielanschlussbeitrag werden vom Verkäufer getragen.“
- Bodenuntersuchung vor Abschluss des Kaufvertrags möglich
- „Der Verkäufer weist vorsorglich daraufhin, dass die Bebaubarkeit des Kaufgegenstandes nicht zugesichert wird.“
Hauskatalog
- Energetischer Mindeststandard: Primärenergiefaktor vom BHKW (Nahwärme) wird voraussichtlich 0,42 oder weniger betragen (vorher 0,3 oder weniger).
- „Der Entwurf darf bis zu 3 Monate nach Abschluss der Reservierung noch geändert werden. Es erfolgt dann ein Nachtrag zur Reservierung.“
- „Bei Modifikation an Kataloghäusern gilt der Zuschlag vorbehaltlich der Zustimmung des Gestaltungsbeirats.“
Änderungen der Anbieter
- Preise angepasst: keenco³, ecohome 4.2, Schwörer Haus, Rensch Haus, Viebrockhaus, ZimmerMeisterHaus, Prof. Hirche
- Maxime 300 nur noch als KfW 40 Plus
- ZimmerMeisterHaus nur noch KfW40 oder EnergiePlusHaus
- Prof. Hirche jetzt mit Viebrockhaus statt Heinz von Heiden
Grundsätzliche Gestaltungsvorgaben
„Der Funktionsplan ist dabei als Ausformulierung des Bebauungsplans zu verstehen, besonderes Augenmerk muss auf die einhaltung der städtebaulichen Grundzüge (Lage und Ausrichtung des Hauses, der Stellplätze und Zufahrten, Firstausrichtung bei Satteldächern, Einhaltung der Baufluchten etc.) gelegt werden.“
Modifikation von Kataloghäusern
„Bei Modifikationen von Kataloghäusern wird die Einhaltung des ursprünglichen Entwurfsgedankens bewertet. Gravierende Veränderungen, die eine deutliche Auswirkung auf die Fassadengestaltung haben, werden abgelehnt. Es besteht keine Architekten- oder Bauträgerbindung, der Bauherr ist frei in der Wahl des Bauunternehmens.“
Individuelle Architekturentwürfe
- „Der Architekt kann gerne gemeinsam mit den Bauherren den eigenen Entwurf dem Gestaltungsbeirat Neugraben-Fischbek präsentieren.“
- „Fassaden sollten grundsätzlich klar gestaltet sein. Das heißt, dass auf verspielte Elemente wie Erker, Giebel und Gauben weitestgehend verzichtet werden muss.“
vielen Dank für die Zusammenstellung! Eine zentrale Frage für Montag wäre, ob die neuen Bedingungen für die Bestandsreservierungen auch gelten? Dürfen wir uns nun auch noch einmal umentscheiden? Z.B. beim Hirche Haus liegen schon ein paar Welten zwischen den angegebenen Preisen. Haben wir die Wahl zwischen dem Kfw 55 oder 40 Plus, wenn sich dies nun nachträglich geändert hat?
Bin schon gespannt, ob und welche Antworten wir am Montag bekommen.
VG, Arne
Vielleicht waren die auch nicht für jeden, zumindest steht auf der Homepage der IBA nichts davon.
Bei mir waren auch alle verfügbar, dann am Montag alle reserviert und nun alle wieder grau.
Und da Frau Illmer im letzten Telefonat nach dem Projektdialog nichts davon gesagt hat, obwohl es um ein eventuelles Ersatzgrundstück für uns ging, glaub ich eher nicht daran, dass diese Vermarktung stattgefunden hat.
Interessant finde ich folgendes (aus dem Text der Ausschreibung): Das klingt so, als wollen sie schon wieder versuchen, sich über den Bebauungsplan hinwegzusetzen.
Sowas sollte man immer Kritisch hinterfragen und im Auge behalten.
https://naturverbunden-wohnen.de/angebote/grundstuecksangebote-fischbeker-heidbrook
https://naturverbunden-wohnen.de/aktuelles
Quelle: IBA Hamburg GmbH / bloomimages
Die Reihenhäuser sind mittlerweile offenbar auch vergeben worden (zumindest laut Karte).
https://naturverbunden-wohnen.de/aktuelles
https://naturverbunden-wohnen.de/images/artikel/pdf/Vermarktungsabschnitte_NF66_web.pdf