Neue Grundstücke und überarbeitete Bedingungen

Meldung vom 12.09.2015
<article>
<p>Seit dem 11. September 2015 bietet die IBA zusätzliche Grundstücke im Fischbeker Heidbrook für Einfamilienhäuser an. Hintergrund ist eine Veränderung des Funktionsplans, bei der Einfamilienhäuser in Reihenhäuser (und umgekehrt) gewandelt wurden.</p>

<p>In diesem Zuge wurden sowohl Exposé als auch Hauskatalog überarbeitet. Neben dem Nahversorger werden im Exposé nun auch ein Drogeriemarkt und eine Bankfiliale explizit erwähnt. Die Verkaufsbedingungen sind deutlich ausführlicher und klarer geworden (z.B.: „Sielbaubeitrag sowie der Sielanschlussbeitrag werden vom Verkäufer getragen.“ / „Der Verkäufer weist vorsorglich daraufhin, dass die Bebaubarkeit des Kaufgegenstandes nicht zugesichert wird.“). Außerdem ist neu, dass der Hausentwurf nun „bis zu 3 Monate nach Abschluss der Reservierung noch geändert werden“ darf.</p>

<p>Im Hauskatalog haben einige Anbieter die Preise deutlich nach oben korrigiert und vereinzelt die energetischen Standards angehoben. Größere Ergänzungen gab es bei den Gestaltungsvorgaben: Die bisher nicht erwähnten Vorgaben zu Lage und Ausrichtung von Haus, Stellplätzen usw. sind nun explizit festgehalten – allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Auch für die Modifikation von Kataloghäusern und für individuelle Architekturentwürfe wurden einige der bestehenden Vorgaben nun als Handreichung aufgenommen.</p>

<footer>Weitere Informationen:
<a href="http://naturverbunden-wohnen.de/angebote/grundstuecksangebote-fischbeker-heidbrook">Naturverbunden Wohnen</a></footer>
</article>

Kommentare und Ergänzungen

  • Hier eine detailliertere Übersicht der Änderungen:

    Exposé
    - Explizite Erwähnung von Drogeriemarkt und Bankfiliale

    Grundstücke:
    - Fallen weg: E02, E07, E11 (jetzt Reihenhäuser)
    - Neu: E51-E57 (vorher Reihenhäuser)
    - Grundstücke ab einer Fläche von 600m² dürfen nun generell auch mit einem Doppelhaus bebaut werden, es gilt dann jedoch ein anderer Kaufpreis.

    Vorgehen:
    - Nach Reservierungsvereinbarung gibt es nun „ein Zeitfenster von 3 Monaten, um sich bindend für einen Hausentwurf zu entscheiden“

    Verkaufsbedingungen: deutlich ausführlicher und klarer; u.a.:
    - „Sielbaubeitrag sowie der Sielanschlussbeitrag werden vom Verkäufer getragen.“
    - Bodenuntersuchung vor Abschluss des Kaufvertrags möglich
    - „Der Verkäufer weist vorsorglich daraufhin, dass die Bebaubarkeit des Kaufgegenstandes nicht zugesichert wird.“

    Hauskatalog
    - Energetischer Mindeststandard: Primärenergiefaktor vom BHKW (Nahwärme) wird voraussichtlich 0,42 oder weniger betragen (vorher 0,3 oder weniger).
    - „Der Entwurf darf bis zu 3 Monate nach Abschluss der Reservierung noch geändert werden. Es erfolgt dann ein Nachtrag zur Reservierung.“
    - „Bei Modifikation an Kataloghäusern gilt der Zuschlag vorbehaltlich der Zustimmung des Gestaltungsbeirats.“

    Änderungen der Anbieter
    - Preise angepasst: keenco³, ecohome 4.2, Schwörer Haus, Rensch Haus, Viebrockhaus, ZimmerMeisterHaus, Prof. Hirche
    - Maxime 300 nur noch als KfW 40 Plus
    - ZimmerMeisterHaus nur noch KfW40 oder EnergiePlusHaus
    - Prof. Hirche jetzt mit Viebrockhaus statt Heinz von Heiden

    Grundsätzliche Gestaltungsvorgaben
    „Der Funktionsplan ist dabei als Ausformulierung des Bebauungsplans zu verstehen, besonderes Augenmerk muss auf die einhaltung der städtebaulichen Grundzüge (Lage und Ausrichtung des Hauses, der Stellplätze und Zufahrten, Firstausrichtung bei Satteldächern, Einhaltung der Baufluchten etc.) gelegt werden.“

    Modifikation von Kataloghäusern
    „Bei Modifikationen von Kataloghäusern wird die Einhaltung des ursprünglichen Entwurfsgedankens bewertet. Gravierende Veränderungen, die eine deutliche Auswirkung auf die Fassadengestaltung haben, werden abgelehnt. Es besteht keine Architekten- oder Bauträgerbindung, der Bauherr ist frei in der Wahl des Bauunternehmens.“

    Individuelle Architekturentwürfe
    - „Der Architekt kann gerne gemeinsam mit den Bauherren den eigenen Entwurf dem Gestaltungsbeirat Neugraben-Fischbek präsentieren.“
    - „Fassaden sollten grundsätzlich klar gestaltet sein. Das heißt, dass auf verspielte Elemente wie Erker, Giebel und Gauben weitestgehend verzichtet werden muss.“
  • Hallo Kristof,

    vielen Dank für die Zusammenstellung! Eine zentrale Frage für Montag wäre, ob die neuen Bedingungen für die Bestandsreservierungen auch gelten? Dürfen wir uns nun auch noch einmal umentscheiden? Z.B. beim Hirche Haus liegen schon ein paar Welten zwischen den angegebenen Preisen. Haben wir die Wahl zwischen dem Kfw 55 oder 40 Plus, wenn sich dies nun nachträglich geändert hat?
    Bin schon gespannt, ob und welche Antworten wir am Montag bekommen.
    VG, Arne
  • Der nächste Wohnhof im Westen ist eröffnet. Wurde das angekündigt? Hab ich gar nicht mitbekommen. Nur Flachdächer mit Holzfassade sind erlaubt dort.
  • Und da waren sie auch schon alle reserviert...
    Vielleicht waren die auch nicht für jeden, zumindest steht auf der Homepage der IBA nichts davon.
  • Bei mir sind die Aussagen zur Verfügbarkeit der neuen Grundstücke übrigens je nach genutztem Medium unterschiedlich: Am PC sind sie grau und noch nicht verfügbar, am Handy sind alle reserviert.
  • Ich glaube, es handelt sich einfach um einen Fehler auf der Karte.
    Bei mir waren auch alle verfügbar, dann am Montag alle reserviert und nun alle wieder grau.
    Und da Frau Illmer im letzten Telefonat nach dem Projektdialog nichts davon gesagt hat, obwohl es um ein eventuelles Ersatzgrundstück für uns ging, glaub ich eher nicht daran, dass diese Vermarktung stattgefunden hat.
  • Inzwischen hat auch die Vermarktung der Reihenhaus-Grundstücke begonnen. In Abhängigkeit vom Standort müssen entweder Flachdächer oder Satteldächer gebaut werden.

    Interessant finde ich folgendes (aus dem Text der Ausschreibung):
    Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 66 weicht vom Funktionsplan ab. Die Umsetzung gemäß Funktionsplan ist anzustreben.
    Das klingt so, als wollen sie schon wieder versuchen, sich über den Bebauungsplan hinwegzusetzen.
  • Eindeutig -> Zweideutig
    Sowas sollte man immer Kritisch hinterfragen und im Auge behalten.
  • bearbeitet Dezember 2015
    Die Grundstücke vom vierten Wohnhof sind jetzt nummeriert, aber noch nicht verfügbar. Sie haben aber die Bezeichnung H1, es sieht also eigentlich nach einer Erweiterung des ersten Bauabschnitts im Heidbrook aus.
    https://naturverbunden-wohnen.de/angebote/grundstuecksangebote-fischbeker-heidbrook

  • Im Frühjahr startet also die nächste Runde. Und einen neuen Hauskatalog soll's dann auch geben:
    https://naturverbunden-wohnen.de/aktuelles
  • bearbeitet Februar 2016
    Eine neue Visualisierung vom gesamten Gelände berücksichtigt nun auch die vorgeschriebenen Dachformen, zeigt die geänderten Grundstücke und gibt einen Ausblick auf die nächsten Bauabschnitte:
    Visualisierung Fischbeker Heidbrook
    Quelle: IBA Hamburg GmbH / bloomimages

    Die Reihenhäuser sind mittlerweile offenbar auch vergeben worden (zumindest laut Karte).

  • :) Der Verkauf geht weiter. Ab April kommt der nächste Bauabschnitt unter den Hammer

    https://naturverbunden-wohnen.de/aktuelles




  • Und hier gibt's eine aktuelle Übersicht über alle drei Bauabschnitte:
    https://naturverbunden-wohnen.de/images/artikel/pdf/Vermarktungsabschnitte_NF66_web.pdf
Anmelden oder Registrieren, um zu kommentieren.