Grundsteuer

bearbeitet März 2018 in Allgemeines (öffentlich)
Hallo zusammen, 

Wir müssen für ein durchschnittliches EFH auf einem 500 m2 Grundstück 860 Euro Grundsteuer für 2018 zahlen! Hebesatz 540%.
Wie ist es bei Euch?


Viele Grüße 

Kommentare

  • Der Hebesatz ist überall identisch. 860 Euro ist doch noch günstig.
  • 860 Euro Grundsteuer pro Jahr entspricht 215 Euro pro Quartal. Ist aus meiner Sicht OK für ein EFH.
  • bearbeitet April 2018
    Moin zusammen,

    wir haben auch unseren Bescheid bekommen. Für alle, die noch in der Planungs- oder Bauphase sind, gebe ich hier einfach mal die Berechnung wieder. Dann kann man sich zumindest grob darauf einstellen, was auf einen zukommt.

    Von der gesamten Fläche wurde bei uns nicht alles zur Berechnung hinzugezogen, etwa 20 Quadratmeter wurden abgezogen (keine Begründung, vielleicht werden HWR u. ä. nicht mitgerechnet oder so). Die zu berücksichtigende Wohnfläche wird mit einem Mietwert von in unserem Fall 6,06 DM pro Quadratmeter und Monat multipliziert. Daraus wird die Jahresmiete berechnet, hinzu kommen 5% Aufschlag für Schönheitsreparaturen und eine jährliche Garagenmiete von 480 Euro.

    Diese fiktive Jahresmiete wird nun (in unserem Fall) mit dem Vervielfältiger 10,8 für einen Nachkriegsbau mit Bauausführung C multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundstückswert, bzw. gerundet der Einheitswert. Der wird jetzt in Euro umgerechnet. Der größere Teil davon (bei uns etwa 80%) wird dann mit der Steuermesszahl 2,6/1000 multipliziert, der Rest mit 3,5/1000. Und schon hat man den sogenannten Steuermessbetrag raus. Dieser wird nun noch mit dem Hebesatz von 540 % (in Hamburg) multipliziert, und zack, hat man auch schon die Grundsteuer (pro Jahr) berechnet. Fällig ist sie in vierteljährlichen Raten.

    LG Britta
  • bearbeitet April 2018
    Hallo Britta, 

    vielen Dank für die ausführliche Aufschlüsselung! Hat mir sehr viel weiter geholfen. Für alle die es für sich ausrechnen wollen: Die Aufteilung zwischen 2,6 und 3,5 Promille ist wie folgt:

    https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__15.html
    "...für Einfamilienhäuser im Sinne des § 75 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes mit Ausnahme des Wohnungseigentums und des Wohnungserbbaurechts einschließlich des damit belasteten Grundstücks 2,6 vom Tausend für die ersten 38.346,89 Euro des Einheitswerts oder seines steuerpflichtigen Teils und 3,5 vom Tausend für den Rest des Einheitswerts oder seines steuerpflichtigen Teils;"

    Bedeutet: Wer einen Einheitswert > 38.346,89 ermittelt, hat die ersten 38.346,89 bei 2,6 Promille zu rechnen (ergibt 99,701914) und rechnet wie folgt weiter:

    (99,701914 + (<Einheitswert>-38346,89 * 0,0035)) * 5,4


    Beste Grüße
    Cara

    Edit: Typos
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